Fördern und Fordern
Jedes Mitglied ist Teil des Verbandes zu gleichen Rechten und Pflichten.
Es gilt das Nutzenprinzip: Der Verband fordert von seinen Mitgliedern die Einhaltung bestimmter Qualifizierungs-Kriterien in der Bohrtechnologie und die der ökologischen Grundwerte bei der Durchführung aller Bohrungen und Untersuchungen.
Dieses Prinzip gewährleistet eine in Deutschland flächendeckende Verantwortung bei Untersuchungen und Bohrungen. Ziel ist es, eine durch wissenschaftliche Erkenntnisse bereicherte und auf technisch hohem Niveau stehende Durchführung der Baumaßnahmen sicher zu stellen.
Unterstützung der Mitglieder
Der Verband unterstützt Vergaberügen nach der VOB. Als Mitglied sollten Sie nicht zögern!
Auf die richtige Formulierung und auf eine geschickte Vorgehensweise kommt es an.
Ungereimtheiten oder Fehler bei der Ausschreibung und der Vergabe von Bauleistungen kommen in der Regel selten vor. Doch sollte sich dennoch mal ein Mitglied ungerecht behandelt fühlen, ist es eine Frage der Überwindung sich zu wehren.
Deshalb sollte eine Rüge nicht an einem scheitern, nämlich daran, nicht zu wissen, wie bringe ich den Fehler richtig auf den Punkt. Aus diesem Grund hat der Vorstand des BDBohr entschieden, seinen Mitgliedern unterstützend zur Seite zu stehen.
Ist ein bestimmter Fall für den ganzen Berufsstand von Interesse, dann ist es nicht nur mehr als selbstverständlich, als Verband, für alle helfend zur Seite zu stehen.Ein Beispiel: Die ausschreibende Stelle fordert Qualifikationen und/oder Referenzen, die sich aus den auszuführenden Arbeiten nicht rechtfertigen lassen und somit die Teilnahme grundsätzlich geeigneter Unternehmen von vornherein ausschließen.
Dem Verband stehen eine Reihe von ausgezeichneten Rechtsanwälten zur Seite, die in Fällen von grundsätzlicher Bedeutung helfen. Kosten, die bei solch einer Rüge oder sogar einem Rechtsstreit anfallen, übernimmt der Verband. Dazu ist allerdings Voraussetzung, dass die streitgegenständlichen Punkte für den Berufsstand insgesamt klärungbedürftig sind, also von grundsätzlicher Bedeutung sind.
Über die Voraussetzungen für die Übernahme von Kosten entscheidet der Vorsitzende nach Prüfung durch den Gesamtvorstand.
Wer sich also bei einer Ausschreibung oder einer Vergabe ungerecht bewertet fühlt, sollte in jedem Fall zeitnah Kontakt mit dem Vorstand aufnehmen und das Prozedere besprechen. Den Vorstand erreichen Sie in der Regel über die Geschäftsstelle in Leipzig. Ansprechpartner ist Herr Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.